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Ist es sinnvoll, eine logische Gesamtdefinition als Erlass jetzt schon gesetzlich vorzuschreiben? Ich habe Hinweise von Netzbetreibern, die mit diesen Definitionen einfach nichts anfangen können.
Wäre es nicht besser, ausgehend von den c/sells-SINTEG-Projekten, Pilotprojekte an konkreten Schwerpunkten zu erproben, als 'Reallabore' die Praxisinformationen liefern?
Ich hoffe, dass ich jetzt als Kassandra mit den folgenden Befürchtungen NICHT recht behalte!
Ich befürchte, dass der Redispatch2.0-Prozess ein ähnliches Disaster Desaster wird wie der Smart-Meter-Prozess! Der hat die digitale Energiewende - mindestens - um 5 Jahre verzögert.
Aus meiner Sicht besteht wieder die Gefahr, dass die ehrgeizige Gesamtlogik der Bundesbehörden jahrelang im Gesetz verankert bleibt, dass die praktische Umsetzung nicht hinterher kommt und die schöne Gesamtlogik bald veraltet sein wird.
Wir werden so wahrscheinlich weitere Jahre bei der Digitalisierung der Energiewende verlieren!
Es macht mich einfach skeptisch, dass die Initiative zur Netzbetreiberkooperation connect+ zwar sehr schöne Internetseiten präsentiert und sich viele Netzbetreiber gemeldet haben, dass es aber keine praktischen Projektbeschreibungen gibt, bei denen die Steuerung des Energiesystems praktisch erprobt wird, so wie es z.B. in diesem amerikanischen Video gezeigt wird.
Wir brauchen sehr bald Berichte über tatsächliche Netzsteuerungen, die nicht die bisher üblichen Großanlagen betreffen! Die Digitalisierung der Energiewende kann sich keine langwierigen Bürokratieprozesse oder zentralistische Fehlentwicklungen erlauben.
Und vor allem wollen wir sehen, dass die Netzkoordination keine reine Erweiterung der zentralen Stromsteuerung durch die ÜNB und die BNetzA sein wird!
gez. U. Schaaf