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Richtlinie
zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel
(Mini-KWK-Richtlinie)
Vom 15. Dezember 2014

Download der Richtlinie

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Image AddedGrafik-Download von der Seite des BHKW-Infozentrums (LINK)

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  • Basisförderung (gilt für alle zugelassenen BHKW)
  • Bonusförderung Wärmeeffizienz (für Einbindung in Wärmespeicher)
  • Bonusförderung Stromeffizienz (für besonders effiziente Anlagen)

Zusatzanforderungen unter Ziffer 5.2.1
 

Ab 10 kWel  

(a) Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Speichervolumen von mindestens 60 Liter bezogen auf Wasser als Speichermedium pro kW thermischer Leistung.

(b) Ab 10 kWel muss die KWK-Anlage über Informations- und Kommunikationstechnik verfügen, um Signale des Strommarktes zu empfangen und technisch in der Lage sein, auf diese zu reagieren.

Dies bedeutet, dass die Anlage auf Schwankungen im Stromangebot flexibel reagieren muss.