Fördersätze für Strom aus kleinen Biogasanlagen
Strom, der aus Biogasanlagen < 75 kW stammt wird künftig wie folgt vergütet:
- Die Grundvergütung bleibt wie 2012 bei
14,3 ct/kWh (siehe Tabelle unten) - Für die Verstromung von Gas aus Gülleanlagen
(mindestens 80% des Gärmaterials muss aus Gülle bestehen) gibt es weiterhin eine höhere Förderung nach § 46 EEG:
23,73 ct/kWh
Der des Gesetzes wie vom Parlament verabschiedet lautet:
§ 46
Vergärung von Gülle
Für Strom aus Anlagen, in denen Biogas eingesetzt wird, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung gewonnen worden ist, beträgt der anzulegende Wert 23,73 Cent pro Kilowattstunde, wenn
1. der Strom am Standort der Biogaserzeugungsanlage erzeugt wird,
2. die installierte Leistung am Standort der Biogaserzeugungsanlage insgesamt höchstens 75 Kilowatt beträgt und
3. zur Erzeugung des Biogases in dem jeweiligen Kalenderjahr durchschnittlich ein Anteil von Gülle mit Ausnahme von Geflügelmist und Geflügeltrockenkot von mindestens 80 Masseprozent eingesetzt wird.
Quelle: KTBL
Die Informationen für diese Zusammenstellung wurde aus folgenden Quellen entnommen (Downloads unten):
- Synopse der EEG-Reform 2014
des Fachverbands Biogas - Vergütungsstruktur für Biogasanlagen gemäß EEG 2012
des KTBL © 2012 Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. Nachdruck nur mit Quellenangabe. - Entwurf des EEG (Stand 07.05.2014)
asu der Veröffentlichung des BMWi
gez. U. Schaaf