Blog Energie&Umwelt

Regionalstrom von den EEG-Fesseln befreien

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Regionalstrom

Erzeugung und Verbrauch von erneuerbarem regionalen Strom (auch Mieter- und Quartiersstrom) werden durch gesetzliche Rahmenbedingungen behindert. Eine Verbesserung wird von vielen Institutionen gefordert, u.a.

Bei einer lokalen Veranstaltung Regionalenergie - erneuerbar, nachhaltig, dezentral in Seeg (Allgäu) wurde dies bei einer Podiumsdiskussion von Fachleuten und prominenten Politikern ausdrücklich bestätigt.

Mit dieser Veröffentlichung möchten wir eine Meinungsbidung unter regional tätigen Entscheidern anstoßen, um dann ggf. eine Initiative zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu starten. Der folgende Vorschlag und seine Begründung werden zur Diskussion gestellt. Sie sind selbstverständlich modifizierbar.


Vorschlag: Regionalstrom aus dem EEG-Regime entlassen!

Regionalstrom ist Strom, der im Umkreis von 50 km erzeugt und verbraucht wird. Diese Definition stimmt mit der Definition eines Registers für Regionalstromnachweis des Umweltbundesamts überein. Angelehnt an diese Definition schlagen wir vor:

Regionalstrom wird von der EEG-Umlage befreit und muss nur die Hälfte der Netzgebühren abführen, weil er die überregionalen Netze nicht belastet. Diese Befreiung gilt aber nur für Anlagen, die erneuerbaren Strom, bzw. KWK-Strom liefern. Außerdem dürfen sie keine Förderung nach EEG in Anspruch nehmen! Keine Abgaben, keine Förderung!

Mindestens genauso wichtig bei dieser Regelung: Keine Bürokratie! Alles wird auf unterer Ebene zwischen Anbietern und Verbrauchern vereinbart; für den lokalen Stromhandel gibt es einen einfachen und robusten Regelungsrahmen.

Die Entlassung aus dem EEG-Regime bewirkt, dass neue Anlagen nicht mehr gefördert werden und ein eigenes Geschäftsmodell aufbauen können; aber auch Besitzer von Altanlagen können sich entschließen, auf die weitere Förderung zu verzichten und stattdessen Einnahmen aus dem Stromverkauf zu generieren.


Befürchtung Entsolidarisierung

Viele Energiefachleute und -politiker fragen: Wer soll für die weiterhin notwendigen Subventionen für erneuerbare Energie aufkommen?

Der Verkauf des erneuerbaren Stroms zu Marktpreisen würde sich ohen Subventionen nicht lohnen. Mehrere Milliarden Euro Zuschüsse sind über die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits in Wind- und Sonnenenergie geflossen.

Eine zeitweise Subventionierung ist durchaus sinnvoll: Bei Wind- und Photovoltaik-Anlagen war dies insofern erfolgreich, als durch die Förderung eine Massenproduktion angestoßen wurde und die Preise für diese erneuerbare Energie rapide fielen. Diese Subventionen können jetzt bald gestrichen werden, je schneller desto besser!

Aber neue Techniken zur Bewältigung des schwankenden Energieangebots und der -nachfrage werden benötigt und müssen unterstützt werden, insbesondere

  • Techniken zur Speicherung von überschüssigem Wind- und Sonnenstrom,
    Batterien und chemische Stromspeicherung über Wasserstoff: Power-to-Gas, Power-to-Liquid (PtG / PtL)
  • Techniken zur Wasserstoff-Nutzung, z.B.
    Brennstoffzellen, Beimischung zum Erdags, Methanisierung
  • Techniken zum Strom-Management, insb.
    Energieausgleich in kleinen Energiezellen (Smart-Grid), Kraft-Wärme-Koppelung, Steuerung von verschiebbarer Lasten

Die Technik dafür ist meist vorhanden. Sie muss jedoch zeitweise gefördert werden, weil sie im Vergleich zu konventionellen Energieangeboten (noch) nicht wettbewerbsfähig ist.


Taugt die EEG-Umlage aber dafür?
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Daran zweifeln mittlerweile viele Bürger, Fachleute und Politiker. Dies wurde deutlich bei einer Podiumsdiskussion über Regionalenergie in Seeg (Link). Das EEG wird heute als überholt angesehen. Es unterstützt die Ziele der Energiewende nicht mehr passgenau und ist nicht sozial. Es gibt wohl wenige Abgaben, die so ungerecht wirken wie die EEG-Umlage:
  • Sie wird von kleinen und mittleren Stromverbrauchern bezahlt,
    und betragen mehr als 25% des Strompreises (6,5 ct/kWh), zusätzlich zu anderen Abgaben (Netzgebühr, Stromsteuer)
  • Große Stromverbraucher werden geschont;
    sie bezahlen nur einen Bruchteil davon (0,5 ct/kWh) was Haushalte oder kleine Betriebe belastet.
    Siehe dazu den Blog-Eintrag "Wer bezahlt die EEG-Umlage?"
  • Das Geld wird Anlageneignern überwiesen, Eigentümern von Windkraftanlagen, Eigenheimbesitzern oder Betrieben mit großen Solarflächen;

Auch nach dem Ende der Förderung bleibt die soziale Schieflage erhalten: Während Hausbesitzer Eigenstrom nutzen können, der nicht oder geringer belastetet ist, konnten Mieter bisher gar nicht von einer PV-Anlage auf dem Dach profitieren. Zum Ausgleich hat der Gesetzgeber jetzt ein äußerst bürokratisches Verfahren geschaffen, den Mieterstrom. Der Hausbesitzer muss eine EEG-Umlage bezahlen, weil er den Strom vom Dach nicht selbst nutzt; der Mieter muss extra bezuschusst werden, wenn er Mieterstrom nutzt. Aufwändige Antrags- und Messverfahren verhindern die Anwendung der Regelungen, die einen sozialen Ausgleich hätte schaffen sollen.

Wer soll dann die Förderung neuer Techniken bezahlen?

 

Die Privilegierung der großen Stromverbraucher kann reduziert werden; statt einer Abgabe von 0,5 ct/kWh wären 1 -1,5 ct/kWh durchaus tragbar. Hier ein Referenzfall, eine Gießerei für Edelmetalle: Sie verbraucht jährlich soviel Strom wie 100.000 Haushalte, 400 GWh/a und bezahlt dafür ca. 2 Mio € EEG-Umlage. Bei gesamten Energiekosten von 60 - 70 Mio €/a würde eine Verdoppelung der Abgabe auf 1 ct/kWh für die Firma 3% Mehrausgaben für Energie bedeuten. Dies erscheint tragbar; es wäre keine gravierende Verschlechterung im internationalen Wettbewerb. Außerdem hätte das Unternehmen selbst die Möglichkeit, kleine und mittlere Gaskraftwerke in der Umgebung zu nutzen und sowohl Energiekosten als auch die CO2-Belastung zu senken.

In der folgenden Grafik sind die Beträge aufgelistet, die der EEG-Förderung entgehen durch die Privilegierung der großen Stromverbraucher und des Eigenverbrauchs. Siehe dazu nochmals den Blog-Eintrag "Wer bezahlt die EEG-Umlage?".


Eine Entlastung für Regionalstrom (keine Förderung, keine Abgaben, keine Bürokratie) würde größere Ausfälle beim erweiterten Eigenverbrauch und geringere Ausfälle beim privilegierten Eigenverbrauch ergeben. Der EEG-Bedarf wird zusätzlich sinken, wenn Anlagen keine Förderung mehr brauchen. Das wird sich schrittweise entwickeln und gibt den Beteiligten Zeit für eine Anpassung.


gez. Ulrich Schaaf


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