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GEG Gebäudeenergiegesetz

Das GEG löst ab 01.10.2020 bisher bestehende Energievorschriften EEWärmeG, EnEV, EnEG ab. Für alle Bauleute ist dieses Gesetz wichtig. Hier finden Sie kompakt zusammengestellte Informationen.

Auf den Fortschrittsbalken klicken und die jeweilige Minute finden.

Frau Dr. Hermine Hitzler von der Bayerischen Architektenkammer hat die wichtigsten Änderungen in einem Video zusammengefasst. (Link: Dauer ca 30 Minuten ab Minute 4). Aus der Webinarreihe “Energie & Klimaschutz” von Martin Stümpfig (Energiepolitischer Sprecher der Grünen im bay. Landtag).

Das Gesetz ist aktuell (2020-08) noch nicht im Gesetzblatt veröffentlicht. Der letzte vom Bundesrat abgesegnete Entwurf findet sich hier.

Hier wichtige Punkte aus meiner Sicht, jeweils mit der Minutenangabe damit man die Stelle sofrot findet:

  • §4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (Min 7:50)
    (Abs 1) Einem Nichtwohngebäude, das sich im Eigentum der öffentlichen Hand befindet
    und von einer Behörde genutzt wird, kommt eine Vorbildfunktion zu.
    Die Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien in Öffentlichen Gebäuden sind auch in Abschitt 2 (§§ 52 -56) festgelegt.

  • §103 Innovationsklausel (Min 20:00)
    Diese Klausel ermöglicht alternative Vorgehensweisen, etwa mit anderen Heizformen. Sie wird in 2023 überprüft, weil sich diese Dinge schnell weiterentwickeln.

  • Primärenergiefaktoren (Min 23:45)
    Der Jahresbedarf an Primärenergie bleibt ein Hauptkriterium bei der energetischen Gebäudebeurteilung. Da gibt es neue Regeln zur Berechung, z.B. dass der minimale Faktor in Nahwäremenetzen auf 0,3 angehoben wird (bisher 0,1).

  • §107 Wärmeversorgung im Quartier (im Video nur kurz erwähnt)
    Das Gesetz besagt, dass die energetischen Anforderungen auch im räumlichen Zusammenhang in mehreren Gebäuden erfüllt werden können.

Wenn man den Gesetzestext durchgeht, sieht man, wie umfangreich und komplex die Energieeinsparung im Gebäudebereich geworden ist.

gez. U. Schaaf

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