"CDU/CSU-Klimakreis will mutige EEG-Novelle" so titelte die Sonnenseite von Franz Alt. Bei uns in Seeg hatten wir drei Bundestagsabgeordnete bei der Veranstaltung des Bürgerforums "Regionalenergie - erneuerbar, nachhaltig, dezentral" Anfang 2019. Damals machten sie uns Hoffnungen, dass wir bald bessere Rahmenbedingungen für lokale Projekte erwarten dürften.
Abb. Große PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden in Seeg
Diesen und anderen uns bekannten MdB haben wir jetzt geschrieben und ihnen viel Mut gewünscht, damit das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gut weiterentwickelt wird:
Verehrte Bundestagsabgeordnete,
Ihre Kollegen Dr. Karl-Heinz Brunner, Dr. Georg Nüßlein und Stephan Stracke haben mit uns Anfang 2019 über "Regionalenergie - erneuerbar, nachhaltig, dezentral" diskutiert. Sie haben uns damals Hoffnung gemacht, dass sich die Rahmenbedingungen für lokale Projekte in unserem kleinen Allgäuer Dorf bald verbessern werden.
Dr. Brunner hat uns dazu bereits einen Brief geschrieben, der dies nochmals unterstreicht. Auf der Sonnenseite von Franz Alt wurde jetzt ein Artikel veröffentlicht: "CDU/CSU-Klimakreis will mutige EEG-Novelle". Aus den Texten schließe ich, dass sich etwas bewegt in Sachen Eigenverbrauch, Mieterstrom und Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen. Das ist wirklich erfreulich!
Auch andere Punkte im Papier sind vielversprechend, bzw überfällig, z.B. die Umlagenbefreiung für Energiespeicher, Power-to-X, oder auch die Hinweise "ältere EE-Anlagen den Markt üben zu lassen" und diese für systemdienliche Flexibilität zu belohnen. Prima!
Was mir in den Texten jedoch fehlte, ist der Hinweis auf gemeinschaftliche Eigenversorgung auch durch Contracting-Partner (Art. 21 der EU-Richtlinie 2018/2001 für erneuerbare Energien) und Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (Art. 22). Es wäre ziemlich einschränkend, wenn der erweiterte Eigenverbrauch nur für die Verbindung Hausbesitzer-Mieter gelten würde. Wir brauchen dringend Regelungen, die es ermöglichen, Energiegenossenschaften und Quartierskonzepte mit Sektorkoppelung für die Energieversorgung zu entwickeln.
Ja, ich wünsche Ihnen viel Mut! Soweit ich dies verstehe, brauchen Sie den vor allem gegenüber zentralistischen Tendenzen, die lokale Kompetenz gering schätzen und gerne bürokratische Hürden für Prosumenten errichten. Eine mutige EEG-Novelle mit minimalem Bürokratieaufwand wird uns "hier unten" große Fortschritte bringen!
Mit freundlichem Gruß
U. Schaaf
27.08.2020
Das GEG löst ab 01.10.2020 bisher bestehende Energievorschriften EEWärmeG, EnEV, EnEG ab. Für alle Bauleute ist dieses Gesetz wichtig. Hier finden Sie kompakt zusammengestellte Informationen.
Auf den Fortschrittsbalken klicken und die jeweilige Minute finden.
Frau Dr. Hermine Hitzler von der Bayerischen Architektenkammer hat die wichtigsten Änderungen in einem Video zusammengefasst. (Link: Dauer ca 30 Minuten ab Minute 4). Aus der Webinarreihe “Energie & Klimaschutz” von Martin Stümpfig (Energiepolitischer Sprecher der Grünen im bay. Landtag).
Das Gesetz ist aktuell (2020-08) noch nicht im Gesetzblatt veröffentlicht. Der letzte vom Bundesrat abgesegnete Entwurf findet sich hier.
Hier wichtige Punkte aus meiner Sicht, jeweils mit der Minutenangabe damit man die Stelle sofrot findet:
§4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (Min 7:50)
(Abs 1) Einem Nichtwohngebäude, das sich im Eigentum der öffentlichen Hand befindet
und von einer Behörde genutzt wird, kommt eine Vorbildfunktion zu.
Die Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien in Öffentlichen Gebäuden sind auch in Abschitt 2 (§§ 52 -56) festgelegt.§103 Innovationsklausel (Min 20:00)
Diese Klausel ermöglicht alternative Vorgehensweisen, etwa mit anderen Heizformen. Sie wird in 2023 überprüft, weil sich diese Dinge schnell weiterentwickeln.Primärenergiefaktoren (Min 23:45)
Der Jahresbedarf an Primärenergie bleibt ein Hauptkriterium bei der energetischen Gebäudebeurteilung. Da gibt es neue Regeln zur Berechung, z.B. dass der minimale Faktor in Nahwäremenetzen auf 0,3 angehoben wird (bisher 0,1).§107 Wärmeversorgung im Quartier (im Video nur kurz erwähnt)
Das Gesetz besagt, dass die energetischen Anforderungen auch im räumlichen Zusammenhang in mehreren Gebäuden erfüllt werden können.
Wenn man den Gesetzestext durchgeht, sieht man, wie umfangreich und komplex die Energieeinsparung im Gebäudebereich geworden ist.
gez. U. Schaaf