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Der Gesetzgeber hat darauf reagiert mit einer Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) vom 25.02.2021. Es soll den Bau der großen Stromtrassen beschleunigen und enthält grundsätzliche Regelungen, wie unser Stromsystem künftig gesteuert werden soll, den : Redispatch2.0.

Diese Regelung sieht vor, dass nicht nur wie bisher große Kraftwerke von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) gesteuert werden, sondern dass auch kleine Stromerzeuger zur Stabilisierung der Stromnetze herangezogen werden. (Siehe Info-Sammlung hier.) Nur eine kleine Weiterentwicklung?

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  • Hat der Gesetzgeber jetzt ein zentralistisches Steuerungssystem festgelegt? Die anweisenden Netzbetreiber werden wie bisher die 4 ÜNB’s sein? Ein Freund der im c/sells-Projekt (zellulares zelluläres Energiesystem) mitgearbeitet hat, sieht das so (Link).

  • Wird die Tragweite des Redispatch2.0 richtig eingeschätzt? Aus meiner Sicht ginge es vielmehr um den Paradigmen-Wechsel weg vom zentralen Energiesystem hin zu einem zellulären Ansatz, wie er in den SINTEG-Projekten erprobt wurde.

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