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Das deutsche System wird dann mit einem Schweizer Beispiel verglichen, in einem Interview der Neuen Zürcher Zeitung mit einem Polizisten aus Winterthur, der für die Gewaltprävention bei der Stadtpolizei verantwortlich ist. Die Vorgehensweise könnte nicht unterschiedlicher sein.
Ab hier Überarbeitung notwendig.
in der Zeit verhalten hat und welche Stellen eingeschaltet waren. Neben dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) waren Landesbehörden, diverse Polizeibehörden, Gerichte und Gesundheitseinrichtungen mit dem Fall befasst. Es gab keinen direkten Ansprechpartner für den radikalisierten Jugendlichen.
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