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Download SZ-Artikel vom 17.11.2023


Gebäudeenergiegesetz (GEG) und
Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind beschlossen und treten zum 01.01.2024 in Kraft.

Jenseits des erbitterten Streits gibt es jetzt Rechtssicherheit.

Die Süddeutsche Zeitung hat diesen kurzen und übersichtlichen Artikel veröffentlicht.

Die SZ-Redakteure Markus Balser und Michael Bauchmüller schreiben:

“Das letzte zähe Kapitel des Heizungsstreits ist beendet, die Zuschüsse stehen fest. Und klar ist schon jetzt: Wer schnell ist, profitiert.”

“. . . Von 2024 an dürfen demnach in Deutschland nur noch Heizungen in Neubauten eingebaut werden, deren abgegebene Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Bei bestehenden Gebäuden können alte Heizungen erst einmal weiter betrieben werden, sie lassen sich auch weiterhin durch fossile befeuerte Heizungen austauschen. Sobald aber die betreffende Gemeinde eine "kommunale Wärmeplanung" aufgestellt hat, gilt auch hier die 65-Prozent-Regel.”

Im Text stehen zusammengefasst die wichtigsten Regeln für die Förderung. Es gibt Zuschüsse für neue Heizungen, aber auch für andere Effizienzmaßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden oder etwa den Einbau von neuen Fenstern.

gez. U. Schaaf

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