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  • §4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (Min 7:50)
    (Abs 1) Einem Nichtwohngebäude, das sich im Eigentum der öffentlichen Hand befindet
    und von einer Behörde genutzt wird, kommt eine Vorbildfunktion zu.
    Die Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien in Öffentlichen Gebäuden sind auch in Abschitt 2 (§§ 52 -56) festgelegt.

  • §103 Innovationsklausel (Min 20:00)
    Diese Klausel ermöglicht alternative Vorgehensweisen, etwa mit anderen Heizformen. Sie wird in 2023 überprüft, weil sich diese Dinge schnell weiterentwickeln.

  • Primärenergiefaktoren (Min 23:45)
    Der Jahresbedarf an Primärenergie bleibt ein Hauptkrterium Hauptkriterium bei der energetischen Gebäudebeurteilung. Da gibt es neue Regeln zur Berechung, z.B. dass der minimale Faktor in Nahwäremenetzen auf 0,3 angehoben wird (bisher 0,1).

  • §107 Wärmeversorgung im Quartier (im Video nur kurz erwähnt)
    Das Gesetz besagt, dass die energetischen Anforderungen auch im räumlichen Zusammenhang in mehreren Gebäuden erfüllt werden können.

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