Wer interessiert sich denn für das NABEG (Netzausbau Beschleunigungsgesetz)? Es soll den Bau der großen Stromtrassen beschleunigen. Es enthält aber auch grundsätzliche Regelungen, wie unser Stromsystem künftig gesteuert werden soll, den Redispatch2.0. Diese Regelung sieht vor, dass nicht nur große Kraftwerke von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) gesteuert werden, sondern dass auch kleine Stromerzeuger zur Stabilisierung der Stromnetze herangezogen werden. (Siehe Info-Sammlung hier.) Nur eine kleine Weiterentwicklung?
Nein! Eine Weichenstellung!
Je mehr volatile Stromerzeuger einspeisen um so wichtiger werden IT-gestützte Steuerungsmechanismen, die das Stromnetz stabilisieren. Das künfige Stromnetz ist digital! Redispatch2.0 gilt ab Oktober 2021 und wird die ‘Stromlandschaft’ wesentlich verändern. Ich habe mich bemüht, die einschlägigen Erlasse der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu verstehen, z.B. den Beschluss zur Netzbetreiberkoordinierung Az. BK6-20-060 und das bdew-Papier Detailprozesse für die Netzbetreiberkoordination.
Diese Papiere scheinen mir konsistent und von bestechender Gesamtlogik zu sein. Da haben die Spezialisten der BNetzA die künftige Stromsteuerung insgesamt definiert.
Was ich aber leider nicht gefunden habe, ist eine Definition der Gesamtsteuerung. Wer stellt fest, dass ein Steuerungsbedarf vorliegt und bestimmt die Regelungsmaßnahme als ‘Anforderungs-’ oder als ‘Duldungsfall’.