PV-Anlagen nach der Förderung

Sog. Ü20-Anlagen fallen ab 2022 aus der Förderung. Das EEG2021 hat Rechtssicherheit geschaffen. Die Anlagen können weiter einspeisen, bekommen aber nur den Börsenpreis für erneuerbaren Strom (ca. 3 -5 ct/kWh) abzüglich einer Verwaltungsgebühr (0,4 ct/kWh).

Die Dokumente unter dieser Rubrik sollen Klarheit schaffen, über den Weiterbetrieb der Anlagen oder andere Optionen.