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Energiegesetze verabschiedet

Der Bundesrat hat jetzt die vom Bundestag beschlossenen Gesetze zur Reform der Gesetze für Erneuerbare Energien verabschiedet.

Das Paket enthält

Das erste und zweite Gesetz in dieser Aufzählung sind sog. Artikelgesetze; sie enthalten Änderungstexte für bestehende Gesetze, was nicht einfach zu lesen ist. Das dritte Gesetz ist ein neues und deshalb leichter lesbar. (Downloads Bundestagsdrucksachen vom 08.08.2016).

Soweit ich die Diskussionen über das Gesetzespaket verstanden habe, geht es dabei um folgende Änderungen:

  • Das Förderprinzip für erneuerbare Energien wird von festen Einspeisungsvergütungen auf Ausschreibungen umgestellt. Den Zuschlag für eine Förderung bekommt der Anbieter, der die geringste Subvention beansprucht. Es bedeutet, dass z.B. Windkraftwerke im Norden, wo Windstrom billiger erzeugt werden kann, größere Chancen bei einer Ausschreibung haben; bei PV sicher umgekehrt.
    Siehe Meinungen dazu: Ist die EEG-Reform sinnvoll für die Energiewende?
  • Das Strommarktgesetz enthält viele Regelungen, die auf den ersten Blick nicht wichtig erscheinen. Dennoch wird dieses Gesetz die Stromlandschaft grundlegend verändern: Die 'Erneuerbaren' können nicht mehr einspeisen was geht, sondern müssen auch ihren Beitrag zur bedarfsgerechten Stromversorgung leisten. Das Gesetz beabsichtigt eine Flexibilisierung der Strompreise, damit sich Erzeuger und Verbraucher danach richten. Sie sollen bei niedrigen Preisen wenig Strom erzeugen, bzw. viel verbrauchen; umgekehrt bei bei hohen Preisen.
    Siehe Meinungen dazu: Wird der Strommarkt durch die EEG-Reform verbessert?
  • Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schreibt den Energieversorgern vor, sog. Smart-Meter auszuliefern, also Messgeräte die Stromverbrauch und Einspeisung kontinuierlich genau messen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein weitreichendes Sicherheitskonzept ins Gesetz geschrieben. Es wird sog. Sicherheit-Gateways geben; das sind Programme, die Daten nur an Berechtigte weitergeben. Solche Lösungen gibt es noch nicht, deshalb wird mit dem Smart-Meter-Rollout erst begonnen, wenn mindestens 3 Gateways erstellt, geprüft und von mehreren Institutionen zertifiziert sind. Der Gesetzgeber hat großen Wert auf Wettbewerb gelegt, damit die Netzbetreiber auch Wettbewerb von anderen Anbietern bekommen; darüber wird die Bundesnetz-Agentur (BNetzA) wachen.
    Siehe Meinungen dazu: Wird das Smart-Meter-Gesetz die Stromsteuerung flexibilisieren?

Soweit die Informationen zu diesem wichtigen Thema. Beurteilungen sind der Rubrik "Meinungen" veröffentlicht: EEG-Reform - Fluch oder Segen?

gez. U. Schaaf

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